Kurzarbeit hat sich zu einer der wichtigsten Lösungen entwickelt, die Unternehmen und Arbeitnehmern dabei helfen, wirtschaftlich schwierige Zeiten zu überstehen. Dieses Modell ermöglicht eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit, während ein Teil des Einkommens weiterhin gesichert bleibt. Gleichzeitig unterstützt es Unternehmen dabei, ihr Personal zu halten und finanzielle Belastungen zu verringern. Ein klares Verständnis von Kurzarbeit hilft nicht nur Arbeitnehmern, ihre Rechte zu schützen, sondern ermöglicht es auch Unternehmen, in Krisenzeiten strategisch richtige Entscheidungen zu treffen.
Kurzübersicht über Kurzarbeit
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das eingesetzt wird, wenn ein Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, Auftragsrückgängen oder externer Krisen vorübergehend nicht genügend Arbeit für seine Beschäftigten hat. In solchen Situationen wird die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter zeitlich begrenzt reduziert. Die Beschäftigten arbeiten weniger Stunden, erhalten jedoch durch das Kurzarbeitergeld, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, eine teilweise Kompensation für den entstehenden Verdienstausfall.

Bei Kurzarbeit reduzieren Unternehmen vorübergehend die Arbeitszeit, während Mitarbeiter durch Kurzarbeitergeld teilweise entschädigt werden
Dieses Modell ermöglicht es Unternehmen, flexibler auf wirtschaftliche Schwankungen zu reagieren, ohne sofort drastische Maßnahmen wie Kündigungen ergreifen zu müssen. Arbeitnehmer behalten ihre Anstellung, während Unternehmen ihre wertvollen Fachkräfte im Betrieb halten und gleichzeitig ihre Kosten senken können.
Warum nutzen Unternehmen und Organisationen Kurzarbeit?
Unternehmen greifen aus mehreren strategischen Gründen auf diese Maßnahme zurück. Zu den wichtigsten zählen:
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Personalkosten kurzfristig senken: Wenn Umsätze einbrechen oder Lieferketten stocken, reduziert die Maßnahme die Lohnkosten, ohne das Team dauerhaft zu verkleinern.
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Fachkräfte langfristig halten: Die Bindung qualifizierter Mitarbeiter ist oft entscheidend für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. So bleiben schwer ersetzbare Ressourcen erhalten.
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Entlassungen in Krisenzeiten vermeiden: Kündigungen belasten sowohl das Betriebsklima als auch die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Diese Lösung bietet eine sozialverträgliche Alternative.
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Flexibel auf Auftragseinbrüche oder Lieferengpässe reagieren: Die reduzierte Arbeitszeit schafft zeitlichen Spielraum, bis Aufträge zurückkehren oder Produktionsbedingungen sich normalisieren.
Durch diese Vorteile entsteht ein Win-Win-Modell: Arbeitgeber bleiben handlungsfähig, und Arbeitnehmer behalten Einkommen sowie Arbeitsplatzsicherheit.
Die Bedeutung der Kurzarbeit in wirtschaftlichen Krisenzeiten
In wirtschaftlich angespannten Phasen – etwa während einer Rezession, globaler Krisen, Pandemien oder massiver Lieferkettenstörungen – gewinnt Kurzarbeit eine zentrale Bedeutung. Sie wirkt wie ein Schutzschild für die gesamte Wirtschaft.

Kurzarbeit schützt in Krisenzeiten Unternehmen und Arbeitsplätze wie ein wirtschaftlicher Schutzschild
Kurzarbeit stabilisiert nicht nur den Arbeitsmarkt, sondern verhindert auch eine Spirale aus Entlassungen, Konsumrückgang und weiterer wirtschaftlicher Abschwächung. Unternehmen werden finanziell entlastet, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass qualifizierte Mitarbeiter nach der Krise schnell wieder voll einsatzfähig sind.
Historisch hat sich Kurzarbeit mehrfach als eines der wirksamsten und sozialverträglichsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik erwiesen. Sie hilft, wirtschaftliche Schocks abzufedern, und trägt entscheidend dazu bei, Beschäftigung zu sichern und Unternehmen durch schwierige Zeiten zu führen.
Voraussetzungen für die Anwendung von Kurzarbeit
Damit ein Unternehmen Kurzarbeit einführen kann, müssen mehrere gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen dienen dazu sicherzustellen, dass Kurzarbeit nur dann eingesetzt wird, wenn es wirklich notwendig und wirtschaftlich begründet ist. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall muss vorliegen: Der Arbeitsausfall muss deutlich über das übliche Maß hinausgehen und einen spürbaren Einfluss auf die Arbeitszeit und das Einkommen der Beschäftigten haben. Ein geringfügiger Rückgang reicht nicht aus.
- Die Ursachen müssen wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse sein: Wirtschaftliche Gründe können beispielsweise ein Nachfragerückgang, Produktionsrückgänge, Umsatzverluste oder Störungen in der Lieferkette sein. Unabwendbare Ereignisse umfassen Situationen wie Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder globale Krisen.
- Der Arbeitsausfall darf nicht vermeidbar sein: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ausgeschöpft haben, um Arbeitsausfälle zu verhindern. Dazu gehören der Abbau von Überstunden, Urlaub aus früheren Jahren oder innerbetriebliche Umsetzungen.
- Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen von einem Entgeltausfall von über 10 % betroffen sein: Diese Schwelle dient als Nachweis, dass der Arbeitsausfall nicht nur einzelne Personen, sondern einen wesentlichen Teil des Unternehmens betrifft.
- Schriftliche Vereinbarung mit Mitarbeitenden oder dem Betriebsrat: Kurzarbeit darf nicht einseitig angeordnet werden. Es ist eine schriftliche Einverständniserklärung nötig – entweder durch eine Betriebsvereinbarung oder individuelle Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern.
Diese Voraussetzungen sollen gewährleisten, dass Kurzarbeit fair, transparent und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt.
Anzeige & Antrag auf Kurzarbeitergeld
Um Kurzarbeitergeld (KUG) von der Agentur für Arbeit zu erhalten, sind zwei zentrale Schritte notwendig. Erst wenn beide korrekt durchgeführt werden, kann der Arbeitgeber finanzielle Unterstützung erhalten.
Anzeige des Arbeitsausfalls
Bevor Kurzarbeit beginnen kann, muss der Arbeitgeber den Arbeitsausfall offiziell bei der Agentur für Arbeit anzeigen. In dieser Anzeige wird dargelegt:
- Warum der Arbeitsausfall entsteht
- Wie stark er voraussichtlich ausfallen wird
- Welche Abteilungen und Mitarbeiter betroffen sind
- Welche Maßnahmen bereits getroffen wurden, um den Arbeitsausfall zu vermeiden

Die Arbeitszeitreduzierung darf erst beginnen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsausfall mit Gründen, Umfang und betroffenen Mitarbeitern bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat
Erst wenn die Agentur für Arbeit den Arbeitsausfall anerkennt, darf die Kurzarbeit formal eingeführt werden. Ohne diese Bestätigung besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Monatlicher Antrag auf Kurzarbeitergeld
Nach der Anerkennung müssen Arbeitgeber jeden Monat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld einreichen. Der Ablauf umfasst:
- Arbeitgeber zahlen zunächst den Beschäftigten das reduzierte Entgelt sowie den Anteil des Kurzarbeitergeldes.
- Anschließend berechnen sie die genaue Höhe des Anspruchs für jeden betroffenen Mitarbeiter.
- Der monatliche Antrag wird bei der Agentur für Arbeit eingereicht, die nach Prüfung die entsprechenden Beträge erstattet.
Dieser Prozess wiederholt sich für jeden Monat, in dem Kurzarbeit besteht. Eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten, Ausfälle und Entgeltabrechnungen ist zwingend notwendig, damit die Anträge bewilligt werden.
Anzeige & Antrag auf Kurzarbeitergeld
Um Kurzarbeitergeld (KUG) von der Agentur für Arbeit zu erhalten, sind zwei zentrale Schritte notwendig. Erst wenn beide korrekt durchgeführt werden, kann der Arbeitgeber finanzielle Unterstützung erhalten.
Anzeige des Arbeitsausfalls
Bevor Kurzarbeit beginnen kann, muss der Arbeitgeber den Arbeitsausfall offiziell bei der Agentur für Arbeit anzeigen. In dieser Anzeige wird dargelegt:
- Warum der Arbeitsausfall entsteht
- Wie stark er voraussichtlich ausfallen wird
- Welche Abteilungen und Mitarbeiter betroffen sind
- Welche Maßnahmen bereits getroffen wurden, um den Arbeitsausfall zu vermeiden
Erst wenn die Agentur für Arbeit den Arbeitsausfall anerkennt, darf die Kurzarbeit formal eingeführt werden. Ohne diese Bestätigung besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Monatlicher Antrag auf Kurzarbeitergeld
Nach der Anerkennung müssen Arbeitgeber jeden Monat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld einreichen. Der Ablauf umfasst:
- Arbeitgeber zahlen zunächst den Beschäftigten das reduzierte Entgelt sowie den Anteil des Kurzarbeitergeldes.
- Anschließend berechnen sie die genaue Höhe des Anspruchs für jeden betroffenen Mitarbeiter.
- Der monatliche Antrag wird bei der Agentur für Arbeit eingereicht, die nach Prüfung die entsprechenden Beträge erstattet.
Dieser Prozess wiederholt sich für jeden Monat, in dem Kurzarbeit besteht. Eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten, Ausfälle und Entgeltabrechnungen ist zwingend notwendig, damit die Anträge bewilligt werden.
Berechnung und Auszahlung der Kurzarbeit
Das Kurzarbeitergeld wird auf Basis des ausgefallenen Nettoentgelts berechnet.
- Beschäftigte ohne Kinder erhalten 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts
- Beschäftigte mit Kindern erhalten 67 %

Kurzarbeitergeld: 60 % bzw. 67 % des Nettoausfalls, vom Arbeitgeber ausgezahlt und später erstattet
Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, der später die Erstattung von der Agentur für Arbeit erhält. Bei der Berechnung der Kurzarbeit werden außerdem Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, die teilweise erstattet werden können.
Qualifizierung während Kurzarbeit
Während Kurzarbeit können Beschäftigte an Weiterbildungen teilnehmen. Die Vorteile:
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Verbesserung der Qualifikationen trotz reduzierter Arbeitszeit
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Staatliche Förderung für Weiterbildungen
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Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nach der Krise
Tipps für Unternehmen & Beschäftigte bei Kurzarbeit
Kurzarbeit stellt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine besondere Situation dar. Um diese Phase möglichst effizient, transparent und rechtssicher zu gestalten, sollten alle Beteiligten einige wichtige Hinweise beachten. Die folgenden Tipps helfen dabei, die Kurzarbeitszeit optimal zu nutzen und mögliche Probleme zu vermeiden.
Tipps für Unternehmen
Dokumentationspflichten sorgfältig erfüllen
Unternehmen sind verpflichtet, alle relevanten Unterlagen rund um die Kurzarbeit korrekt zu dokumentieren. Dazu gehören Arbeitszeiten, Ausfallzeiten, Vereinbarungen mit Mitarbeitenden sowie alle Nachweise, die den Arbeitsausfall begründen. Eine vollständige Dokumentation ist entscheidend, da die Agentur für Arbeit diese prüfen kann.
Arbeitszeiten genau aufzeichnen
Eine präzise Erfassung der tatsächlichen Arbeitsstunden ist unverzichtbar. Nur wenn klar nachvollziehbar ist, wie viel ein Mitarbeiter gearbeitet hat und wie hoch der Arbeitsausfall war, kann das Kurzarbeitergeld korrekt berechnet werden. Fehler bei der Zeiterfassung können zu Rückforderungen oder Verzögerungen führen.

Erfassung der Arbeitszeiten als Grundlage für eine korrekte Berechnung der Ausgleichszahlung
Mitarbeitende regelmäßig informieren
Transparente Kommunikation schafft Vertrauen. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden regelmäßig über den aktuellen Stand informieren:
- Gründe der Kurzarbeit
- Dauer der Maßnahme
- Auswirkungen auf Gehalt und Arbeitszeit
- Änderungen oder Verlängerungen
Gut informierte Beschäftigte fühlen sich sicherer und können besser planen.
Kurzarbeit nur für tatsächlich betroffene Bereiche beantragen
Kurzarbeit sollte gezielt und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Unternehmen sollten prüfen, welche Abteilungen oder Tätigkeiten wirklich betroffen sind und wo die Arbeitsbelastung unverändert bleibt. Ein gezielter Einsatz verhindert unnötige Kosten und erleichtert die Genehmigung.
Tipps für Arbeitnehmer
Rechte und Pflichten während der Kurzarbeit kennen
Beschäftigte sollten sich über ihre Rechte informieren – etwa über den Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung. Gleichzeitig ist es wichtig, die eigenen Pflichten zu kennen, z. B. die Mitwirkung bei der Arbeitszeiterfassung oder das Befolgen betrieblicher Regelungen.
Möglichkeiten zur Weiterbildung nutzen
Die Zeit reduzierter Arbeitsstunden kann sinnvoll genutzt werden, um neue Kenntnisse oder Qualifikationen zu erwerben. Viele Weiterbildungen werden staatlich gefördert, insbesondere während der Kurzarbeit. Dies steigert die beruflichen Chancen und erhöht nach der Krise den Wert für das Unternehmen.

Weiterbildung während der Arbeitszeitreduzierung nutzen, um Fähigkeiten zu stärken und berufliche Chancen zu erhöhen
Nebenjob-Regelungen beachten
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nebenbei arbeiten, müssen jedoch bestimmte Regeln beachten:
- Der Nebenjob muss dem Arbeitgeber gemeldet werden.
- Er darf die Kurzarbeit nicht unterlaufen.
- Einkommen aus Nebenjobs kann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden (abhängig vom Zeitraum und der Gesetzeslage).
Wer diese Regeln missachtet, riskiert Kürzungen oder Rückforderungen.
Lohnabrechnung sorgfältig prüfen
Beschäftigte sollten ihre monatliche Lohnabrechnung genau kontrollieren, um nachvollziehen zu können, wie viel Kurzarbeitergeld ausgezahlt wurde und ob die Berechnung korrekt ist. Bei Unklarheiten lohnt sich ein Gespräch mit der Personalabteilung oder einem Steuerberater.
Häufige Fragen (FAQ) zur Kurzarbeit
Wer hat Anspruch auf Kurzarbeit?
Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, deren Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls reduziert wird.
Ist Kurzarbeit wegen saisonaler Schwankungen möglich?
Nein. Saisonale oder branchenübliche Schwankungen gelten nicht als Grund für Kurzarbeit.
Wie funktioniert Kurzarbeit in Unternehmen mit mehreren Abteilungen?
Kurzarbeit kann für einzelne Abteilungen eingeführt werden, wenn dort ein erheblicher Arbeitsausfall entsteht. Jede Abteilung muss separat geprüft und dokumentiert werden.

Die Arbeitszeitreduzierung kann abteilungsweise eingeführt werden, jede Abteilung wird separat geprüft und dokumentiert
Wie lange müssen Unterlagen zur Kurzarbeit aufbewahrt werden?
Die Unterlagen zur Kurzarbeit müssen in der Regel mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden, da die Agentur für Arbeit Prüfungen durchführen kann.
Rechtliche Grundlagen & aktuelle Änderungen zur Kurzarbeit
Die Maßnahme basiert auf den Regelungen des SGB III. Je nach wirtschaftlicher Lage gibt es oft zeitlich begrenzte Sonderregelungen beispielsweise die Verlängerung der Bezugsdauer oder Erleichterungen beim Zugang zur Kurzarbeit. Unternehmen sollten aktuelle Änderungen regelmäßig prüfen, um korrekt zu handeln.
Fazit
Kurzarbeit ist ein bewährtes und flexibles Instrument, um wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überbrücken und Beschäftigung zu sichern. Es schützt Unternehmen vor finanziellen Belastungen und ermöglicht Arbeitnehmern, ihren Arbeitsplatz zu behalten. Durch klare Voraussetzungen, geregelte Antragsprozesse und die Möglichkeit zur Weiterbildung bietet es sowohl kurzfristige Stabilität als auch langfristige Chancen.
Dieses Modell hat sich zu einer der wichtigsten Lösungen entwickelt, die Unternehmen und Beschäftigten helfen, wirtschaftlich schwierige Zeiten zu überstehen. Es ermöglicht eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit, während ein Teil des Einkommens weiterhin gesichert bleibt. Gleichzeitig unterstützt es Unternehmen dabei, Personal zu halten und finanzielle Belastungen zu verringern. Ein klares Verständnis dieses Systems hilft Arbeitnehmern, ihre Rechte zu schützen, und Unternehmen, in Krisenzeiten strategisch richtige Entscheidungen zu treffen.
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